Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Letztes Update: 21/12/2025

1. Geltungsbereich, Zielgruppe, Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Andreas Hennersdorf – AH-ITSolutions, An der Mariensäule 24 A (im Folgenden „Dienstleister“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Vereine/juristische Personen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

Preise: Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle von uns ausgewiesenen Preise als Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

Begriffe:
Projektleistungen“ sind insbesondere Individualentwicklung (Web/App), Beratung, Automatisierung, technische Betreuung.
Software (Kauf/Lizenz)“ ist Standardsoftware des Dienstleisters, die dem Kunden gegen Einmalvergütung zur Nutzung überlassen wird (Lizenz).
SaaS“ (Software-as-a-Service) ist die zeitlich befristete, cloudbasierte Nutzung einer Software gegen wiederkehrende Vergütung.
Vorverkauf / Pre-Order“ bedeutet, dass eine Software bzw. ein SaaS-Zugang bereits bestellt werden kann, obwohl sie/er noch nicht verfügbar ist, um sich eine Lizenz bzw. einen Key zu sichern.

2. Leistungen

Der Dienstleister erbringt IT-Dienstleistungen wie z. B. Webentwicklung, App-Entwicklung, Prozessautomatisierung, Hosting, Beratung und technische Betreuung nach den individuellen Anforderungen des Kunden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Vertrag.

Soweit der Dienstleister Software (Kauf/Lizenz) oder SaaS anbietet, ergibt sich der Leistungsumfang ergänzend aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot und ggf. einem Service-/Supportumfang. Der Dienstleister schuldet bei SaaS grundsätzlich die Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail), durch Annahme eines Angebots, durch Bestellung (z. B. im Shop/Checkout), durch Einrichtung eines SaaS-Accounts oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Bei SaaS kann der Vertragsschluss auch durch Registrierung und Aktivierung eines Kundenkontos erfolgen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Vergütung, Abrechnung, Zahlungsverzug

Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot/Vertrag oder in der jeweiligen Produktbeschreibung vereinbarten Preis. Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich um Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.1 Projektleistungen (Individualleistungen)

Sofern nichts anderes vereinbart wurde:

4.2 Software (Kauf/Lizenz)

Die Einmallizenz ist mit Vertragsschluss oder spätestens bei Bereitstellung der Software bzw. des Lizenzschlüssels fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.3 SaaS (Abonnement)

SaaS-Entgelte sind – je nach Vereinbarung – monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Der Dienstleister ist berechtigt, den Zugang bei erheblichem Zahlungsverzug nach angemessener Fristsetzung vorübergehend zu sperren.

Der Kunde gerät spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug, sofern keine kürzere Zahlungsfrist vereinbart ist.

5. Vorverkauf / Pre-Order (Software & SaaS) – Key sichern

Der Dienstleister kann Softwareprodukte und/oder SaaS-Zugänge im Rahmen eines Vorverkaufs (Pre-Order) anbieten. In diesem Fall kann der Kunde bereits bestellen, um sich einen Key bzw. eine Lizenzposition zu sichern, auch wenn das Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht verfügbar ist.

Verfügbarkeitstermine sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindliche Plantermine. Der Kunde erkennt an, dass Entwicklungs-, Prüf- und Freigabeprozesse zu Verschiebungen führen können.

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt bei SaaS die Vertragslaufzeit und Abrechnung erst ab tatsächlicher Aktivierung/Freischaltung für den Kunden.

Sollte ein vorverkauftes Produkt dauerhaft nicht bereitgestellt werden, erstattet der Dienstleister bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen Vorverkauf innerhalb eines angemessenen Zeitraums, soweit keine gesetzlichen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen/Projektlaufzeiten entsprechend. Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung kann gesondert nach Aufwand abgerechnet werden, sofern dies vereinbart oder erforderlich ist.

7. Bereitstellung, Verfügbarkeit und Wartung (SaaS)

Der Dienstleister bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der SaaS-Leistungen. Ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad (SLA) wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere durch Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen bei Drittanbietern ergeben.

Geplante Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten erfolgen oder rechtzeitig angekündigt werden, soweit dies praktisch möglich ist.

8. Support, Updates und Weiterentwicklung

Support- und Reaktionszeiten ergeben sich aus dem Angebot/Vertrag. Ohne besondere Vereinbarung erfolgt Support im Rahmen der üblichen Möglichkeiten. Der Dienstleister kann Updates/Upgrades bereitstellen, die Sicherheits- oder Funktionsverbesserungen enthalten.

Bei Software (Kauf/Lizenz) sind Updates, neue Versionen oder Erweiterungen nur dann enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

9. Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen

9.1 Projektleistungen (Individualentwicklung)

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Quellcode wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

9.2 Software (Kauf/Lizenz)

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der erworbenen Software in dem vertraglich vereinbarten Umfang (Lizenz). Ein „Kauf“ bedeutet rechtlich regelmäßig die Einräumung eines dauerhaften Nutzungsrechts, nicht die Übertragung von Urheberrechten.

Soweit nicht ausdrücklich erlaubt, ist es untersagt:

9.3 SaaS

Für die Dauer des SaaS-Vertrags erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die SaaS-Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen. Eine lokale Installation oder Überlassung von Quellcode ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

9.4 Drittsoftware / Open-Source

Soweit Leistungen Komponenten Dritter oder Open-Source-Software enthalten, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese können abweichende Nutzungsrechte oder Pflichten vorsehen. Der Dienstleister weist hierauf nach Möglichkeit hin.

10. Abnahme (Projektleistungen/Individualsoftware), Mängelanzeige

Soweit eine Abnahme vereinbart oder üblich ist, hat der Kunde die Leistung nach Bereitstellung zu prüfen. Wesentliche Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde auf diese Folge hingewiesen wurde oder eine Abnahme nach den Umständen erwartet werden konnte.

11. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Dienstleister leistet bei Mängeln nach eigener Wahl Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung/Ersatzbereitstellung).

Bei SaaS können Mängel auch durch Bereitstellung eines Workarounds oder Updates behoben werden. Eine Gewährleistung für eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

12. Haftung

Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust wird nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.

Hinweis zu Vorverkauf: Für Verzögerungen bei unverbindlichen Planungsterminen haftet der Dienstleister nur nach Maßgabe dieser Haftungsregelungen.

13. Daten, Inhalte, Datenschutz (SaaS)

Der Kunde ist für die von ihm in die Systeme eingebrachten Daten, Inhalte und deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten – soweit erforderlich – im Einklang mit der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorgaben.

Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), sofern dies erforderlich ist.

Der Dienstleister trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), um Daten zu schützen. Eine Verpflichtung zur Datensicherung besteht nur, soweit vertraglich vereinbart. Der Kunde bleibt für eigene Backups verantwortlich, soweit nicht anders geregelt.

14. Hosting & Drittanbieter

Sofern der Dienstleister Hosting-Dienstleistungen oder Dienste Dritter vermittelt oder einsetzt (z. B. Domainregistrierung, Cloud-Infrastruktur), gelten ergänzend die AGB/Leistungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Für Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen, wird keine Haftung übernommen.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen. Diese Pflicht gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

16. Referenzen

Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden und das Projekt/Produkt als Referenz zu nennen (z. B. Logo/Name), sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht oder abweichend vereinbart wurde.

17. Laufzeit und Kündigung (SaaS)

Die Laufzeit und Kündigungsfristen von SaaS richten sich nach dem Angebot/Vertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist SaaS monatlich kündbar mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende kann der Zugang gesperrt werden; ein Export der Kundendaten wird – soweit technisch möglich – für einen angemessenen Zeitraum (z. B. 30 Tage) ermöglicht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

18. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Dienstleisters. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.